- Räumungsverkauf
- Totalausverkauf
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Räu|mungs|ver|kauf 〈m. 1u〉 Ausverkauf wegen Räumung des Lagers* * *
Räu|mungs|ver|kauf, der (Wirtsch.):wegen Geschäftsaufgabe, Umbau o. Ä. stattfindender [Aus]verkauf.* * *
Räumungsverkauf,zeitlich befristeter, anmeldepflichtiger Verkauf des vorhandenen Warenbestands durch einen Gewerbetreibenden zu herabgesetzten Preisen; seine Zulässigkeit richtet sich nach dem Gesammelten gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 8) und setzt eine »Räumungszwangslage« durch einen Schaden (Feuer-, Wasser-, Sturmschaden), den der Inhaber nicht zu vertreten hat, oder durch anzeige- beziehungsweise genehmigungspflichtige Umbauvorhaben voraus. Darüber hinaus kann ein Räumungsverkauf wegen Aufgabe des gesamten Geschäftsbetriebes durchgeführt werden. Das Vor- oder Nachschieben von Waren (Waren, die nur für den Räumungsverkauf beschafft werden) ist unzulässig. Der Räumungsverkauf umfasst seit 1987 auch den früheren Ausverkauf.* * *
Räu|mungs|ver|kauf, der (Wirtsch.): wegen Geschäftsaufgabe, Umbau o. Ä. stattfindender [Aus]verkauf.
Universal-Lexikon. 2012.